Kroatien Urlaub mit Hund

Einreisebestimmungen für Hunde in Begleitung ihrer Besitzer die über das Gebiet der Republik Kroatien reisen


Wenn Du dein vierbeinigen Freund mit sich nach Kroatien bringen möchtest, ist die einzige Bedingung dafür, dass er vor der Einreise einer einfachen Untersuchung unterzogen wird.

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Dein Hund ist in Kroatien willkommen!

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In Kroatien ist es im Mittelmeerland-Vergleich am einfachsten mit seinem vierbeinigen Freund Urlaub zu machen. Gegenüber vierbeinigen Touristen sind die Landesbewohner freundlich eingestellt. Auch in Hotels und Restaurants sind Hunde eigentlich überall erlaubt. Das Baden mit dem Hund an entlegenen Stränden und in Buchten stellt kein Problem da. Jedoch an bewirtschafteten Stränden sollte man explizit danach fragen.

Wir empfehlen Dir, für einen perfekten Hundeurlaub in Kroatien, in der Nebensaison zu verreisen und Tourismus schwächere Gebiete anzusteuern.

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Allgemeine Informationen über Einfuhr von lebenden Heimtieren 

Bei der Untersuchung wird überprüft, ob Dein Heimtier einen Mikrochip hat, ob es gegen Tollwut geimpft ist und ob es einen Reisepass oder eine tierärztliches Zeugnis besitzt. 

Denke bitte daran, dass Du während der gesamten Reise selbst für deine Heimtiere verantwortlich bist.

Die Beförderung von Heimtieren über die Staatsgrenzen ist nur gegen Vorzeigen eines tierärztlichen Zeugnisses über den guten Gesundheitszustand des Tieres erlaubt. Katzen und Hunde müssen mittels eines Identifikationssystems (Mikrochip) gekennzeichnet sein. An Grenzübergängen, die für den Verkehr von bestimmten Heimtieren zugelassen sind, ist es möglich, bis zu fünf Tieren einzuführen, während die Einfuhr einer größeren Zahl von Tieren nur an Grenzübergängen möglich ist, an denen tierärztliche Kontrollen durchgeführt werden.

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Reisen mit Heimtieren und die Verantwortung für diese 

Wenn Du ein Heimtier nach Kroatien bringst, bist Du dafür verantwortlich, dass die notwendigen Bedingungen dafür eingehalten werden. Überprüfe, ob Dein Heimtier geimpft ist und ob diese Impfung noch gültig ist, ob die Antikörper-Titration vorgenommen wurde und ob Dein Heimtier einen gültigen Reisepass oder eine tierärztliches Zeugnis besitzt. Sollte Dein Heimtier die genannten Kriterien nicht erfüllen, könnte die Einreise in die Republik Kroatien verweigert werden und Dein Heimtier könnte ins Ursprungsland zurückbefördert oder an einem dafür zugelassenen Grenzübergang unter Quarantäne gestellt werden. Der Tierhalter trägt in diesem Fall die aus den genannten Maßnahmen entstandenen Kosten.

Gemäß den veterinärärztlichen Bestimmungen für die nichtkommerzielle Einfuhr (von bis zu fünf Tieren) von Heimtieren werden die folgenden Tierarten als Heimtiere betrachtet: Hunde, Katzen, Frettchen aus der Familie der Marder (mustelidae), Wirbellose (Bienen und Krebse ausgenommen), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, alle Vogelarten (ausgenommen Geflügel), Nagetiere und Kaninchen.

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Höchstzahl von Tieren

Die Einfuhr von bis zu fünf Tieren wird als nichtkommerziell betrachtet. Der Zollbeamte muss beim Grenzübertritt die Tiere identifizieren und ihre Unterlagen prüfen. Diese Tiere werden nicht als Ware gesehen und müssen von ihrem Halter oder von einer Person begleitet werden, die vom Halter für die gesamte Dauer der Reise dazu ermächtigt wurde.

Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden, Katzen und zahmen Mardern (auch als Hausfrettchen, weiße Frettchen, afrikanische Frettchen, Wiesel, Frettchen, zahme Frettchen, Hauswiesel oder zahme Wiesel – mustela putorius – bekannt) aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten mit geringem Risiko:
Die Tiere müssen mittels eines Identifikationssystems (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Wenn ein Tier einen Mikrochip hat, der nicht mit den ISO-11784- oder ISO-11785-Normen im Einklang ist, muss der Halter ein Mikrochip-Lesegerät zur Verfügung stellen. Zu jedem Zeitpunkt müssen der Name und die Adresse des Halters feststellbar sein. Im Reisepass oder dem Zeugnis des Tieres, die zusammen mit dem Tier ins Land gebracht werden, muss die vom Tierarzt ausgestellte Mikrochip-Nummer angeführt sein.

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Das Tier muss einen Reisepass oder ein von einem Tierarzt, der von der gegenständlichen Behörde dazu befugt wurde, ausgestelltes Zeugnis besitzen.

Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein.

Tiere aus EU- oder Drittstaaten, für die ein geringes Risiko gilt, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind, können in das Staatsgebiet der Republik Kroatien einreisen, wenn der Halter oder die Begleitung einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Zeugnis haben, wenn die Tiere seit ihrer Geburt am gleichen Ort gelebt haben und wenn sie nicht mit wilden Tieren in Berührung gekommen sind, durch die sie Ansteckungen ausgesetzt wurden, oder die mit ihrer Mutter reisen, von der sie immer noch abhängig sind.

Katzen, Hunde und Tiere der Marderfamilie aus Ländern mit hohem Risiko müssen folgende Bedingungen erfüllen:

Sie müssen über mittels eines Identifikationssystems (eines Mikrochips) gekennzeichnet sein;
Sie müssen ein von einem amtlichen Tierarzt ausgestelltes Zeugnis oder, bei einer Wiedereinfuhr, einen Reisepass (aus Kroatien stammende Hunde) besitzen.

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Sie müssen gegen Tollwut geimpft sein.

Sie müssen der Untersuchung der Neutralisierung von Antikörpern durch die Antikörper-Titration in Höhe von mindestens 0,5 IJ/ml auf einer von einem amtlichen Tierarzt in einem amtlichen Labor 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor dem Übertritt entnommenen Probe unterzogen worden sein. Die Liste der amtlichen Einrichtungen ist auf der folgenden Website zu finden: 
>>Movement of pets | European Commission (EN)

Der genannte dreimonatige Zeitraum trifft im Falle einer Wiedereinfuhr von aus der Republik Kroatien stammenden Heimtieren, deren Reisepass bestätigt, dass das Ergebnis des Antikörper-Titrationstestes aufgezeichnet wurde, bevor das Tier die Republik Kroatien verlassen hatte, nicht zu.

Kommerziell eingeführte und als Paket geschickte Tiere müssen vor ihrer Entsendung vom Tierarzt untersucht werden.

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Für zusätzliche Informationen wende Dich bitte an das kroatische Ministerium für Landwirtschaft - Direktion für Veterinärmedizin: 
>> | Telefon: +385 1 6443 540 

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Informationsquelle: Kroatische Zentrale für Tourismus | croatia.hr
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Ganz abgesehen von der traurigen Einschränkung für die Einreise mit Listenhunden, kann man in Kroatien mit einem Hund sehr entspannt und stressfrei Urlaub machen.

Wenn Du mit Hunden einreisen möchtest, die allgemein als Listenhunde bezeichnet werden, solltest Du dich vor einer Reise sicherheitshalber beim zuständigen kroatischen Ministerium rückversichern, ob eine Einreise mit Hund möglich ist.


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Verordnung über gefährliche Hunderassen

Nach der Verordnung über gefährliche Hunderassen (Amtsblatt NN 117/08) ist es untersagt, als gefährlich eingestufte Hunderassen wie den Pitbull Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI- Federation Cynologique Internationale) eingetragen sind, nach Kroatien ein- und mitzuführen.

Über die Verbringung und Führung von Hunden der Rasse Staffordshire Terrier- Mischling, Rottweiler und Kangal auf dem Gebiet der Republik Kroatien:

Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hune (Amtsblatt (in HR - Narodne novine Nr. 117/08)) gilt als “gefährlich” irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der:

  • ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat,
  • ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hunde angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat,
  • gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organisierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie
  • Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pitbull Terrier) und deren Kreuzungen stammen. 

Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, daß Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I. nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist.

Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde der Rassen Rottweiler und Kangal gestattet,

während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist,

weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull - Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier - aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des kroatischen Kynologieverbands haben und in das kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroation verbracht werden können.

Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht:

Dobermann, Amerikanischer Staffordshire, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler, Japanischer Kampfhund, großer Japanischer Spitz, Mastino, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Bernhardiner sowie all deren Kreuzungen.


Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.
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Informationsquelle: Info-Fax der kroatischen Botschaft in Düsseldorf

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Hilf mit! | Hunde in Not in Kroatien


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Foto: Jesse Schoff | CC0 | unsplash.com

Das Verzeichnis der Hilfsorganisationen für Kroatien. Hilf mit, die Situation in Kroatien zu verbessern und unterstütze Hilfsprojekte in Kroatien von Kroati.de.

"In Kroatien gibt es verschiedene Organisationen, die sich aktiv für den Tierschutz, Umweltschutz oder der menschlichen Hilfe vor Ort einsetzen und für das Land eine wichtige Rolle spielen.

Egal ob es sich um den Schutz der Delfine, dem Meeresschutz oder einem Projekt für hilfsbedürftige Menschen handelt, wir sind froh für den Einsatz und finden, dass diese Organisationen Unterstützung verdienen" | Kroati.de



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Foto: Nathália Bariani | CC0 | unsplash.com
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Weiterführende Informationen und Links

Webseite der EU mit Informationen zum PETS inkl. weiterführenden Links u.a. zur Verordnung EG 998/2003 sowie der aktuellen Länderliste (gelistete Drittländer):
Informationen des Robert Koch-Institutes bezüglich Tollwut; inkl. weiterführenden Links zu verschiedenen Fragestellungen: 
Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes: Merkblatt | Tollwut - Informationen für Bedienstete und Reisende: 
Webseite der WHO (in EN) bezüglich Tollwut (engl. Rabies): 
Informationen zur Tollwutsituation in Europa: Rabies - Bulletin - Europe | Rabies Information System of the WHO Collaboration Centre for Rabies Surveillance and Research (in EN): 

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• Informationsquelle: u.a. Kroatische Zentrale für Tourismus www.croatia.hr  
• Fotobezugsquellen: © Fotolia.com | CCO Unsplash.com 

Alle Angaben unseres Internet-Angebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann eine Garantie jedoch nicht übernommen werden. 

2 Kommentare :

  1. Kroatien ist sehr schön! Dort waren wir 2002 und da war es auch noch alles etwas günstiger. Dieses Jahr machen wir in Südtirol Wanderurlaub. Ich freu mich drauf!

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  2. Hallo,
    Hundegesundheit. Wie bleibt der Hund gesund?
    Ein Muss,
    der in schwierigen Situationen wirklich helfen will

    Mehr unter dem Link:
    https://www.digistore24.com/redir/290123/rich90/

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